Trinkwasserverordnung - warum?
Als Quelle allen Lebens ist Wasser eines der wertvollsten Güter auf unserem Planeten. Verseucht mit Keimen und Bakterien verursacht es aber gefährliche Krankheiten, die im schlimmsten Fall tödlich enden können. Die Sicherstellung von sauberem Trinkwasser ist daher lebenswichtig.
Mehr Flexibilität bei Wasseruntersuchungen
Anfang des Jahres hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die neue Trinkwasserverordnung verabschiedet. Eine entscheidende Neuerung stellt die Einführung der sogenannten „Risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung (RAP)“ dar. Diese verspricht Wasserversorgern mehr Flexibilität bei der Untersuchung von Trinkwasser.
Um aus den entnommenen Wasserproben maximalen Erkenntnisgewinn zu erlangen, können Wasserversorger nun – in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Gesundheitsamt – die vorgeschriebenen Untersuchungen von Trinkwasser auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort anpassen.
Bei begründetem Verdacht können die Untersuchungen also in deutlich kürzeren Intervallen durchgeführt werden. Hierfür muss der Wasserversorger eine Risikobewertung erstellen, welche die Gründe zur Anpassung von Untersuchungsumfang sowie -häufigkeit darlegt.
So können potentielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und Verunreinigungen vorgebeugt werden. Wird bei den Untersuchungen eine Überschreitung des zulässigen Legionellenwerts – dieser liegt bei 100 Legionellen pro 100 Milliliter – festgestellt, muss das zuständige Gesundheitsamt umgehend informiert werden. Ebenfalls eine Neuerung der überarbeiteten Trinkwasserverordnung.
Trinkwasser sauber halten
Des Weiteren ist mit der neuen Trinkwasserverordnung erstmalig ein Verbot in Kraft getreten, welches die Einbringung von Gegenständen sowie Verfahren in das Trinkwasser untersagt, die der Trinkwasserversorgung nicht dienlich sind. Hierzu zählen bspw. Breitbandkabel für schnelles Internet, die somit nicht mehr in Trinkwasserleitungen verlegt werden dürfen. Eine Verunreinigung kann auf diese Weise ausgeschlossen werden.
Weitere Fragen zur neuen Trinkwasserverordnung und deren Umsetzung beantwortet Ihnen gerne Ihr Fachbetrieb.
zurück
Legionellenbildung und Verkeimung der Trinkwasserleitungen
Trinkwasserverordnung – Wissenswertes zu den neuen RichtlinienAls Quelle allen Lebens ist Wasser eines der wertvollsten Güter auf unserem Planeten. Verseucht mit Keimen und Bakterien verursacht es aber gefährliche Krankheiten, die im schlimmsten Fall tödlich enden können. Die Sicherstellung von sauberem Trinkwasser ist daher lebenswichtig.
Mehr Flexibilität bei Wasseruntersuchungen
Anfang des Jahres hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die neue Trinkwasserverordnung verabschiedet. Eine entscheidende Neuerung stellt die Einführung der sogenannten „Risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung (RAP)“ dar. Diese verspricht Wasserversorgern mehr Flexibilität bei der Untersuchung von Trinkwasser.
Um aus den entnommenen Wasserproben maximalen Erkenntnisgewinn zu erlangen, können Wasserversorger nun – in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Gesundheitsamt – die vorgeschriebenen Untersuchungen von Trinkwasser auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort anpassen.
Bei begründetem Verdacht können die Untersuchungen also in deutlich kürzeren Intervallen durchgeführt werden. Hierfür muss der Wasserversorger eine Risikobewertung erstellen, welche die Gründe zur Anpassung von Untersuchungsumfang sowie -häufigkeit darlegt.
So können potentielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und Verunreinigungen vorgebeugt werden. Wird bei den Untersuchungen eine Überschreitung des zulässigen Legionellenwerts – dieser liegt bei 100 Legionellen pro 100 Milliliter – festgestellt, muss das zuständige Gesundheitsamt umgehend informiert werden. Ebenfalls eine Neuerung der überarbeiteten Trinkwasserverordnung.
Trinkwasser sauber halten
Des Weiteren ist mit der neuen Trinkwasserverordnung erstmalig ein Verbot in Kraft getreten, welches die Einbringung von Gegenständen sowie Verfahren in das Trinkwasser untersagt, die der Trinkwasserversorgung nicht dienlich sind. Hierzu zählen bspw. Breitbandkabel für schnelles Internet, die somit nicht mehr in Trinkwasserleitungen verlegt werden dürfen. Eine Verunreinigung kann auf diese Weise ausgeschlossen werden.
Weitere Fragen zur neuen Trinkwasserverordnung und deren Umsetzung beantwortet Ihnen gerne Ihr Fachbetrieb.
zurück